(Gastbeitrag)
Der Begriff des „Influencers“ tritt seit dem Jahr 2007 immer wieder im Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken auf. Mittlerweile arbeiten auch viele Unternehmen fest mit der Social-Media-Prominenz zusammen und setzen diese als Markenbotschafter ein. Worum es sich bei einem Influencer genau handelt und mit welchen Strafen sie bei der Zusammenarbeit mit den Unternehmen rechnen müssen, klärt der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal. – Isabel Frankenberg
Der Begriff des Influencers leitet sich von dem englischen Verb „to influence“ ab und bedeutet so viel wie „beeinflussen“. Meist handelt es sich hierbei um Personen, die durch Eigeninitiative über die sozialen Netzwerke bekannt geworden sind und dadurch eine Hohe Anzahl an Followern und eine große Reichweite, also eine breite Masse,erreichen. Doch auch Personen des öffentlichen Lebens, wie Schauspieler, Künstler, Politiker, Blogger oder YouTuber, zählen mittlerweile zu den bekanntesten Influencern.
Indem diese wichtige Teile ihres Privatlebens über Facebook, Twitter und Co. mit ihrer Community teilen, wirken sie authentisch und glaubwürdig und werden dadurch zu Meinungsbildnern, denen die Follower nacheifern. Da die Community sich häufig an ihren Influencern orientiert, die gleichen Produkte nutzen und die gleiche Kleidung tragen möchte, hat die Social-Media-Prominenz die Möglichkeit, die Kaufentscheidung ihrer Follower zu beeinflussen.
Das haben auch die Unternehmen erkannt, welche die Influencer gezielt zum Bewerben ihrer Produkte einsetzen. Mittlerweile reicht es nicht mehr aus, allein den Vorteil eines Produktes zu bewerben. Vielmehr müssen sich die Kunden mit dem Produkt identifizieren können, was durch die Influencer möglich gemacht wird. Diese treten als Markenbotschafter für die Unternehmen ein. Daraus hat sich das sogenannte „Influencer-Marketing“ entwickelt, welches als Marketingmethode der Zukunft gilt und von nahezu jedem großen Unternehmen genutzt wird. Übergeordnetes Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad eines Produktes, einer Marke oder eines Unternehmens zu steigern.
Da es sich aber auch bei dem Influencer-Marketing um eine Form der Werbung handelt, müssen einige generelle Vorgaben beachtet werden. Anderenfalls fallen hohe Strafen an. Von Unternehmen gesponserte Beiträge müssen von den Influencern klar als solche gekennzeichnet werden. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine Verschleierung der Werbung, also um Schleichwerbung. Diese ist in Deutschland, laut Gesetzen und Vorschriften, wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Telemediengesetz (TMG) verboten und hat eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro zur Folge. Gleiches gilt bei fehlender Rundfunklizenz. Zudem können andere Wettbewerber im Falle einer Rechtsverletzung weitere Ansprüche, wie den auf Auskunft, Unterlassung oder Schadensersatz, geltend machen.
Weitaus höhere Strafen gehen mit einer Kunst-Urheberrechtsverletzung einher. Diese wird neben einer Geldstrafe auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Auf ganze fünf Jahre erhöht sich die Freiheitsstrafe, wenn es sich um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt.
Neben den allgemeinen Vorschriften zur Werbung in Deutschland, sollten aber auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen sozialen Plattform beachtet werden. Beachtet ein Influencer die Richtlinien nicht, kann der Seitenbetreiber die Sperrung des entsprechenden Kontos veranlassen.
Weitere Informationen zum Thema „Strafen für Influencer“ finden Sie unter www.urheberrecht.de.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.[/bsf-info-box]